Rechtsprechung
LG Dortmund, 03.11.2009 - 9 T 201/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Keine Anerkennung einer in der Mongolei ausgesprochenen Adoption wegen fehlender Orientierung am Kindeswohl; Zulässigkeit der Verweigerung der Anerkennung einer in der Mongolei ausgesprochenen Adoption wegen fehlender Orientierung am Kindeswohl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamm, 03.02.2009 - XVI 158/07
- AG Hamm, 16.04.2009 - XVI 158/07
- LG Dortmund, 03.11.2009 - 9 T 201/09
- LG Dortmund, 03.11.2009 - 9 T 201/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05
Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in …
Auszug aus LG Dortmund, 03.11.2009 - 9 T 201/09
Hierbei handelt es sich zwar um eine Ausnahmevorschrift, die eng auszulegen ist; eine ordre-public-Widrigkeit ist danach nicht schon dann gegeben, wenn ein deutsches Gericht nach - selbst zwingendem - deutschen Recht anders zu entscheiden gehabt hätte, sondern vielmehr erst dann, wenn die Anerkennung der ausländischen Entscheidung zu einem Ergebnis führen würde, das zu den Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch stünde, dass das Ergebnis nach inländischen Vorstellungen untragbar erschiene (…vgl. insg. Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl. 2006, § 16 a Rdnr. 7-8, 20; Weitzel, NJW 2008, 186 ff.; KG NJOZ 2006, 2655 ff.).Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung ist zwar der Zeitpunkt, in dem über die Anerkennung entschieden wird (vgl. KG NJOZ 2006, 2655;… Staudinger/Henrich, EGBGB, Neubearb. 2008, Art. 22 Rdnr. 95), gleichwohl ist noch über die Adoption als Minderjährigenadoption zu entscheiden, auch wenn der Beteiligte zu 1) inzwischen volljährig ist.