Rechtsprechung
   LG Dortmund, 03.11.2009 - 9 T 201/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,35498
LG Dortmund, 03.11.2009 - 9 T 201/09 (https://dejure.org/2009,35498)
LG Dortmund, Entscheidung vom 03.11.2009 - 9 T 201/09 (https://dejure.org/2009,35498)
LG Dortmund, Entscheidung vom 03. November 2009 - 9 T 201/09 (https://dejure.org/2009,35498)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,35498) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Anerkennung einer in der Mongolei ausgesprochenen Adoption wegen fehlender Orientierung am Kindeswohl; Zulässigkeit der Verweigerung der Anerkennung einer in der Mongolei ausgesprochenen Adoption wegen fehlender Orientierung am Kindeswohl

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 04.04.2006 - 1 W 369/05

    Minderjährigenadoption: Anerkennung bzw. Feststellung der Wirksamkeit einer in

    Auszug aus LG Dortmund, 03.11.2009 - 9 T 201/09
    Hierbei handelt es sich zwar um eine Ausnahmevorschrift, die eng auszulegen ist; eine ordre-public-Widrigkeit ist danach nicht schon dann gegeben, wenn ein deutsches Gericht nach - selbst zwingendem - deutschen Recht anders zu entscheiden gehabt hätte, sondern vielmehr erst dann, wenn die Anerkennung der ausländischen Entscheidung zu einem Ergebnis führen würde, das zu den Grundgedanken der entsprechenden deutschen Regelung und den darin enthaltenen Gerechtigkeitsvorstellungen in so starkem Widerspruch stünde, dass das Ergebnis nach inländischen Vorstellungen untragbar erschiene (vgl. insg. Bumiller/Winkler, FGG, 8. Aufl. 2006, § 16 a Rdnr. 7-8, 20; Weitzel, NJW 2008, 186 ff.; KG NJOZ 2006, 2655 ff.).

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung ist zwar der Zeitpunkt, in dem über die Anerkennung entschieden wird (vgl. KG NJOZ 2006, 2655; Staudinger/Henrich, EGBGB, Neubearb. 2008, Art. 22 Rdnr. 95), gleichwohl ist noch über die Adoption als Minderjährigenadoption zu entscheiden, auch wenn der Beteiligte zu 1) inzwischen volljährig ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht